Zugang Rathaus Neukirchen ab 04.04.2022

Als Willkommenskraft den schulischen Einstieg in Bayern mitgestalten: In den nächsten Wochen gilt es, den aus der Ukraine geflohenen Kindern und Jugendlichen ein gutes Ankommen zu ermöglichen. Jetzt informieren und registrieren!
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus richtet Pädagogische Willkommensgruppen ein, die ein tages- bzw. wochenstrukturierendes Angebot bilden und den Bedürfnissen der geflohenen Kinder und Jugendlichen Rechnung tragen sollen.
B e k a n n t m a c h u n g
der Haushaltssatzung
Der Schulverband Neukirchen-Etzelwang hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Die Haushaltssatzung wird hiermit bekannt gemacht und tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Die Haushaltssatzung wird in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg, Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen, Zimmer Nr. 35, niedergelegt und zur Einsicht innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung). Dort wird auch der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 gemäß Art. 65 Abs. 3 GO vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
Das Landratsamt Amberg –Sulzbach hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.02.2022 – Az.:
43-941.01 ihre Stellungnahme abgegeben.
Neukirchen, den 18.03.2022
Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen
Peter Achatzi
Gemeinschaftsvorsitzender