Jetzt Willkommenskraft werden!

Als Willkommenskraft den schulischen Einstieg in Bayern mitgestalten: In den nächsten Wochen gilt es, den aus der Ukraine geflohenen Kindern und Jugendlichen ein gutes Ankommen zu ermöglichen. Jetzt informieren und registrieren!

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus richtet Pädagogische Willkommensgruppen ein, die ein tages- bzw. wochenstrukturierendes Angebot bilden und den Bedürfnissen der geflohenen Kinder und Jugendlichen Rechnung tragen sollen.

Wichtige Information für die betroffenen Landwirte zu Gewässerrandstreifen

Die Begehung und Einstufung der Gewässer III. Ordnung im Landkreis Amberg-Sulzbach sowie der kreisfreien Stadt Amberg durch das Wasserwirtschaftsamt Weiden ist abgeschlossen. Die Ergebnisse sind in den Karten unter folgendem Link des WWA Weiden abrufbar:

Gewässerrandstreifen – Vorabinformation – Wasserwirtschaftsamt Weiden (bayern.de)

Gegen die Kulisse können ab sofort Einwände vorgelegt werden. Die Einwendefrist beginnt am 11.03.2022 und endet nach 3 Wochen am 01.04.2022.

Die Einwendungen sind in schriftlicher Form per Post oder per E-Mail an die Poststelle des Wasserwirtschaftsamtes Weiden zu richten. Die Einwendungen müssen folgende Daten enthalten:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer des betroffenen Grundstückseigentümers
  • Flurstücknummer sowie Gemarkung des betroffenen Grundstückes

Die Gewässerrandstreifenkulisse wird in endgültiger Form ab 01. Juli 2022 im Umweltatlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt bekannt gemacht und erlangt so Rechtsgültigkeit. Verstöße können dann geahndet werden!

Landkreis Amberg-Sulzbach sucht Unterkünfte für Flüchtlinge

Quelle: Landkreis sucht Unterkünfte für Flüchtlinge / Willkommen im Landkreis Amberg Sulzbach (kreis-as.de)

Freistaat Bayern als Vertragspartner verspricht sichere Mieteinnahmen.

Amberg-Sulzbach. Der Russland-Ukraine-Konflikt könnte auch Auswirkungen auf den Landkreis Amberg-Sulzbach haben. Der Landkreis Amberg-Sulzbach rechnet mit Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine und erneuert seine erst kürzlich veröffentlichte Bitte an Immobilienbesitzer, Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

„Für Flüchtlinge und Asylbewerber werden im Landkreis dringend Unterkünfte gesucht“, sagt Landrat Richard Reisinger. Die Situation in der Ukraine könnte die im Landkreis ohnehin schon angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt für Flüchtlinge und Asylbewerber zusätzlich verschärfen. Mieter der Wohnungen für Flüchtlinge und Asylbewerber ist der Freistaat Bayern, der als solventer Vertragspartner zuverlässige Mieteinnahmen garantiert. Als Wohnunterkünfte können sowohl dezentrale als auch gemeinschaftliche Unterkünfte angeboten werden, so Reisinger.

Derzeit leben im Landkreis Amberg-Sulzbach rund 450 Asylbewerber und Flüchtlinge, vorwiegend aus Syrien und dem Irak, in dezentralen Wohnungen, Appartements oder Einfamilienhäusern. Circa 150 Menschen sind in Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis untergebracht. Für weitere Personen suchen die zuständigen Stellen beim Landratsamt und der Regierung der Oberpfalz dringend Wohneinheiten anzumieten.

Dabei sollten die Wohnungen oder Häuser im Idealfall vollmöbliert sein, eine Voraussetzung ist es aber nicht. Unverzichtbar ist jedoch, dass fußläufig Einkaufsmöglichkeiten und Busverbindungen vorhanden sind, sagt Landrat Richard Reisinger. Die Mietverträge werden in der Regel auf eine unbefristete Zeit abgeschlossen, in Ausnahmefällen sind auch 3-Jahres-Verträge möglich. In allen Fällen tritt der Freistaat Bayern als renommierter Vertragspartner auf.

Wer Wohnungen, Apartments oder Einfamilienhäuser für Flüchtlinge anbieten möchte, wendet sich an Georg Jobst, den Leiter des Sozialamts am Landratsamt Amberg-Sulzbach unter der Telefonnummer 09621 39-534 oder per E-Mail an sozialamt@amberg-sulzbach.de. Vermieter von Gemeinschaftsunterkünften sind bei Renate Reichel, Ansprechpartnerin für Flüchtlingsbetreuung und Integration bei der Regierung der Oberpfalz, richtig. Telefon: 0941 5680-1630, E-Mail: renate.reichel@reg-opf.bayern.de.

Weiterführende Informationen gibt es auf den Internetseiten der Regierung der Oberpfalz unter www.regierung.oberpfalz.bayern.de/aufgaben bzw. des Landratsamtes unter  www.kreis-as.de/wohnangebote. Hier finden interessierte Vermieter auch gleich entsprechende Online-Formulare.