Standesamt Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg
Herzlich Willkommen beim Standesamt Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg!
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Eheschließungen, Geburten- und Sterbefälle für die Gemeinden Etzelwang, Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg und Weigendorf.
Anmeldung Eheschließung
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Hat einer der Verlobten mehrere Wohnsitze oder haben die Verlobten unterschiedliche Wohnsitze, so kann unter mehreren hiernach zuständigen Standesämtern gewählt werden. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, so empfiehlt es sich, die Eheschließung direkt dort anzumelden.
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate (gesetzliche Frist) vor dem geplanten Eheschließungstermin entgegengenommen werden. Das Gespräch zur Anmeldung der Eheschließung dauert ca. 20 Minuten und wird mit vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt.
Der Termin für die Eheschließung kann vorab reserviert, jedoch erst mit Abschluss der Prüfung der Ehevoraussetzungen bestätigt werden.
Trauräume
für die Eheschließung können Sie, unabhängig von Ihrem Wohnort, zwischen den folgenden Trauräumen wählen
Für Eheschließungen außerhalb unserer Öffnungszeiten wird ein Zuschlag von 70,00 EUR berechnet.
Die Gebühren im Rahmen der Eheschließung werden nach der Eheschließung in Rechnung gestellt. Sonstige Kosten (Namenserklärungen, Kirchenaustritte,..) sind sofort zu begleichen.
Unterlagen Anmeldung der Eheschließung
Nachfolgend die erforderlichen Unterlagen für Deutsche, die in Deutschland geboren wurden und nicht im Ausland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben.
Sollten die oben genannten Voraussetzungen nicht auf Sie zutreffen, so wenden Sie sich für eine individuelle Beratung bitte an das Standesamt.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (wenn Sie in Bayern geboren sind, beschaffen wir das Dokument für Sie)
- erweiterte Meldebescheinigung von Ihrem Wohnsitz (wenn Sie in unserem VG-Bereich wohnen, beschaffen wir diese für Sie).
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (wenn Sie in Bayern geboren sind, beschaffen wir das Dokument für Sie)
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk (wenn Sie zuvor in Bayern geheiratet haben, beschaffen wir das Dokument für Sie)
- Abschrift des Scheidungsurteils, bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners
- erweiterte Meldebescheinigung von Ihrem Wohnsitz (wenn Sie in unserem VG-Bereich wohnen, beschaffen wir diese für Sie)
Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder mit Angabe der Vaterschaft.
- Geburtsurkunde mit zusätzlicher deutscher Übersetzung
- Registrierschein – Spätaussiedlerbescheinigung (= Bescheinigung gem. § 15 BVFG) bzw. Vertriebenenausweis
- Namensänderungsurkunden (z.B. Erklärung gem. § 94 BVFG oder Bescheinigung vom Standesamt I Berlin
- Einbürgerungsurkunde
- Namensänderungsurkunden (z.B. Erklärung gem. Art. 47 EGBGB)
- Frühere Nationalpässe
Eine verbindliche Beratung zu Personenstandsangelegenheiten, wie z.B. Ehevoraussetzungen, zur Namensführung von Ehegatten oder Kindern o.ä., kann nur durch das zuständige Standesamt oder durch eine individuelle Beratung nach Prüfung der aktuellen rechtlichen Bestimmungen und Ihrer persönlichen Situation erfolgen. Eine Zusammenstellung über die für Sie erforderlichen Unterlagen erhalten Sie gerne per E-Mail (standesamt@vg-neukirchen.de).
Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte im Original zusammen mit einer Übersetzung von einem in Deutschland öffentlich beeidigt oder anerkannten Übersetzer ein.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden.
Sollten Sie der deutschen Sprache nicht mächtig sein, benötigen Sie einen Dolmetscher sowohl für die Anmeldung der Eheschließung als auch für die Eheschließung selbst.
Sobald Ihre schriftlich eingereichten Unterlagen komplett vorliegen, können Sie beim Standesamt Ihre Eheschließung anmelden.
Anforderung von Urkunden
Sie erhalten bei uns Urkunden/beglaubigte Abschriften für Personenstandsfälle, welche in den Gemeinden Etzelwang (oder in den Altgemeinden Neidstein, Schmidtstadt, Kirchenreinbach), Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg (oder in den Altgemeinden Röckenricht, Holnstein, Bachetsfeld, Mittelreinbach, Trondorf) und Weigendorf eingetreten sind.
Bitte beachten Sie:
Das Ausstellen von Personenstandsurkunden kann nur von Personen beantragt werden, auf die sich der Eintrag bezieht sowie von deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel).
Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse nachweisen oder gegebenenfalls ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen bzw. die schriftliche Vollmacht des Berechtigten vorlegen!
Kosten:
Die Gebühr für eine Urkunde/beglaubigte Abschrift beträgt 12,00 EUR.
Urkunden/beglaubigte Abschriften beantragen:
- schriftlich / per E-Mail
- telefonisch
- nebenstehendes Kontaktformular
Geburten- und Sterbefälle
Die Geburt eines Kindes muss bei dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist. Bei einem Sterbefall bei dem Standesamt bei dessen Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
Welche Unterlagen für die Beurkundung jeweils erforderlich sind, teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.
Namenserklärungen
für die Wiederannahme des Geburtsnamens, Einbenennung des Kindes, Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens oder sonstige Namenserklärung wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
Kirchenaustritt
Um aus Ihrer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft auszutreten, sprechen Sie einfach bei uns persönlich vor. Sie benötigen dafür einen Personalausweis oder Reisepass.
Ihre Austrittserklärung ist sofort wirksam, wenn sie entgegengenommen wurde.
Das Standesamt teilt den Austritt dem betroffenen Kirchensteueramt, dem Finanzamt und der Meldebehörde mit.
Für den Austritt werden Gebühren i. H. v. 25,00 EUR, für die dazugehörige Abschrift 10,00 EUR fällig.
Anerkennung der Vaterschaft
Für die Anerkennung der Vaterschaft ist eine persönliche Vorsprache beim zuständigen Standesamt notwendig. Haben die Eltern nicht den gleichen Wohnsitz, ist auch bei getrennten Standesämtern die Anerkennung/Zustimmung einzeln möglich.
Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- vor Geburt des Kindes: Mutterpass
- nach Geburt des Kindes: Geburtsurkunde Kind
- Geburtsurkunden beider Eltern
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Ihre Ansprechpartnerinnen im Standesamt
Kontaktmöglichkeiten
Ingrid Plickert
Leiterin Standesamt Standesbeamtin
Natalie Bär
stellv. Leiterin Standesamt Standesbeamtin
Postanschrift
Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
Telefonnummer
Frau Bär: 09663 9130 -16
Frau Plickert: 09663 9130 -19
Telefonvermittlung: 09663 9130 -0
E-Mail Adresse
standesamt@vg-neukirchen.de
Traustandesbeamte für den Standesamtsbezirk Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
Für Ihre standesamtliche Trauung stehen Ihnen die untenstehenden Standesbeamten zur Verfügung:
- Peter Achatzi, 1. Bürgermeister der Gemeinde Neukirchen
- Natalie Bär, Standesbeamtin
- Roman Berr, 1. Bürgermeister der Gemeinde Etzelwang
- Jürgen Haas, 2. Bürgermeister der Gemeinde Weigendorf
- Reiner Pickel, 1. Bürgermeister der Gemeinde Weigendorf
- Ingrid Plickert, Standesbeamtin
- Wolfgang Rattai, 3. Bürgermeister der Gemeinde Neukirchen
- Lydia Zahner, 2. Bürgermeisterin der Gemeinde Etzelwang
Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen
Telefon: 09663 / 9130-0
Fax: 09663 / 9130-30
Mail: info @ vg-neukirchen.de
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 – 12.00
Dienstag:
8.00 – 12.00 + 14.00 – 16.00
Mittwoch: 8.00 – 13.30
Donnerstag: 13.00 – 18.30
Freitag: 8.00 – 12.00
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