Wasserversorgungen
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Wasserversorgung.
Die Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen ist in vier Zweckverbänden zur Wasserversorgung vertreten. Deren Zuständigkeit reicht teilweise über die Gemeindegrenzen hinaus. Welcher Versorgungsträger für Sie verantwortlich ist, hängt von Ihrem Wohnort ab.
Die Einwohner im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen werden von mehreren Wasserversorgungen versorgt.
Folgende Wasserversorgungen haben Ihren Sitz im Rathaus in Neukirchen bzw. werden von der Gemeinde Neukirchen verwaltet:
- Zweckverband zur Wasserversorgung der Bachetsfeld-Gruppe
- Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmidtstadt-Gruppe
- Wasserversorgung Neukirchen
- Wasserversorgung Röckenricht
Unsere Wasserwarte:
Klaus Schuster
Wasserversorgung Neukirchen und Röckenricht
Michael Hauenstein
Zweckverband zur Wasserversorgung der Bachetsfeld-Gruppe
Matthias Aures
Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmidtstadt-Gruppe
Allgemeine Informationen
Die Versorgung betrifft rund 2.300 Abnahmestellen mit einer jährlichen Wasserförderung aller Wasserversorgungen von rund 350 000 m³.
Die Wassergewinnung erfolgt über zahlreiche Tiefbrunnen und Quellen.
Aufgaben
Die Aufgaben unserer Wasserversorgungen sind unter anderem:
- Wassergewinnung
- Aufbereitung, Förderung, Speicherung, Verteilung und Lieferung von Trink- und Brauchwasser
- Betrieb und Unterhalt der Anlagen und Leitungen
- Sicherstellung einer einwandfreien Wasserqualität
Wasserversorgung in der Gemeinde Etzelwang
Die Wasserversorgung der Gemeinde Etzelwang wird von drei unterschiedlichen Versorgungsträgern gewährleistet. Je nach Wohnort ist entweder die Wasserversorgung Neukirchen oder die Wasserversorgung der Bachetsfeld- oder Schmidtstadt-Gruppe für Sie zuständig.
WER IST ZUSTÄNDIG?
Für die Wasserversorgung in den Orten Albersdorf, Neidstein, Tabernackel, Ziegelhütten und Etzelwang Haus Nummer 115 ist die Wasserversorgung Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg verantwortlich. Für Etzelwang – außer Hs.Nr. 115- sowie für Penzenhof, Lehendorf, Lehenhammer und Neutras ist der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bachetsfeld-Gruppe zuständig. Für die Wasserversorgung in Rupprechtstein, Gerhardsberg, Schmidtstadt, Hauseck und Kirchenreinbach ist der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmidtstadt-Gruppe zuständig. Der Ort Kirchenreinbach wird jedoch mit dem Wasser der Wasserversorgung Neukirchen versorgt.
Versorgungsträger: Zweckverband zur Wasserversorgung der Bachetsfeld-Gruppe Am Rathaus 1 92259 Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg |
Versorgungsträger: Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmidtstadt-Gruppe Am Rathaus 1 92259 Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg |
Versorgungsträger: Gemeinde Neukirchen Am Rathaus 1 92259 Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg |
Notfallnummer außerhalb der Öffnungszeiten:
09663/9130-26 (Anrufe werden zum diensthabenden Wasserwart weitergeleitet)
Zuständigkeit entsprechend der gültigen Wasserabgabesatzung sowie Beitrags- und Gebührensatzung.
Wasserversorgung Bachetsfeld-Gruppe: alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.) Verbrauchsgebühr / m³: 1,45 € jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss |
Wasserversorgung Schmidtstadt-Gruppe: alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.) Verbrauchsgebühr / m³: 2,25 € jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss |
Wasserversorgung Neukirchen: alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.) Verbrauchsgebühr / m³: 1,89 € jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss |
- Wasserversorgung Neukirchen: 14,0 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 2 –> mittel
- Wasserversorgung Röckenricht: 14,0 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 2 –> mittel
- Zweckverband zur Wasserversorgung der Bachetsfeld-Gruppe: 17,7 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 3 –> hart (Etzelwang, Penzenhof, Lehendorf, Lehenhammer, Neutras)
- Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmidtstadt-Gruppe:
Kirchenreinbach = 14,0 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 2 –> mittel
Hauseck, Gerhardsberg, Schmidtstadt = 17,7 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 3 –> hart
Wasserversorgung in der Gemeinde Neukirchen
Die Wasserversorgung der Gemeinde Neukirchen wird von fünf unterschiedlichen Versorgungsträgern gewährleistet. Je nach Wohnort ist entweder die Wasserversorgung Neukirchen, die Wasserversorgung Röckenricht, der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bachetsfeld-Gruppe, der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmidtstadt-Gruppe oder der Zweckverband zur Wasserversorgung der Edelsfeld-Gruppe für Sie zuständig.
WER IST ZUSTÄNDIG?
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Edelsfeld-Gruppe umfasst in der Gemeinde Neukirchen die Gemeindeteile Högberg, Eckenricht, Habres, Hundsboden, Holnstein und Oberreinbach.
Die Wasserversorgung Neukirchen betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung für die Gemeindeteile Neukirchen, Peilstein, Steinbach, in Oberreinbach das Baugebiet Oberreinbach (nach Maßgabe des bestehenden Bebauungsplanes „Vordere Faul“) und Mittelreinbach nur für den Bereich der Ortsabrundungs-Satzung Mittelreinbach vom 12.08.2003 der Gemeinde Neukirchen b. Sulzbach – Rosenberg sowie der Gemarkung Mittelreinbach mit den Flurstücksnummern 304, 304/2 sowie von der Flurstücksnummer 19 eine Teilfläche, die abgesetzt in Richtung Süden auf einer Breite von 20 m von der nördlichen Flurgrenze auf der Gesamtlänge (ca. 60 m) verläuft (insgesamt ca. 1200 m²).
Der Wirkungsbereich des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Schmidtstadt-Gruppe umfasst in der Gemeinde Neukirchen die Gemeindeteile Gaisheim, Waldlust, Föderricht, Grasberg, Rittmannshof, und Mittelreinbach mit Ausnahme des Bereiches der Ortsabrundungs-Satzung Mittelreinbach vom 12.08.2003 der Gemeinde Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg sowie der Gemarkung Mittelreinbach mit den Flurstücksnummern 304, 304/2 sowie von der Flurstücksnummer 19 eine Teilfläche, die abgesetzt in Richtung Süden auf einer Breite von 20 m von der nördlichen Flurgrenze auf der Gesamtlänge (ca. 60 m) verläuft (insgesamt ca. 1200 m²).
Die Wasserversorgung Röckenricht betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung Röckenricht für die Gemeindeteile Röckenricht, Fromberg, Einzelhof, Stegerhof, Blechhof, Mirtelhof, Haghof, Lockenricht, Pfeilstein und Hundsboden Haus Nr. 4 der Gemeinde Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg und der Gemeindeteile Kleinfalz, Kummerthal und Niederricht der Stadt Sulzbach-Rosenberg. Die Ortsteile werden seit August 2022 von der Wasserversorgung Neukirchen versorgt.
Der räumliche Wirkungsbereich des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Bachetsfeld-Gruppe umfasst im Gemeindegebiet die Ortschaften Büchelberg, Erkelsdorf, Ermhof, Fichtelbrunn, Haid, Hundheim, Oberlangenfeld, Obermainshof, Pilgramshof, Schönlind, Trondorf und Truisdorf.
Versorgungsträger: Zweckverband zur Wasserversorgung der Bachetsfeld-Gruppe Am Rathaus 1 92259 Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg |
Versorgungsträger: Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmidtstadt-Gruppe Am Rathaus 1 92259 Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg |
Versorgungsträger: Gemeinde Neukirchen Am Rathaus 1 92259 Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg |
Notfallnummer außerhalb der Öffnungszeiten:
09663/9130-26 (Anrufe werden zum diensthabenden Wasserwart weitergeleitet)
Zuständigkeit entsprechend der gültigen Wasserabgabesatzung sowie Beitrags- und Gebührensatzung.
Wasserversorgung Bachetsfeld-Gruppe: alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.) Verbrauchsgebühr / m³: 1,45 € jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss |
Wasserversorgung Schmidtstadt-Gruppe: alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.) Verbrauchsgebühr / m³: 2,25 € jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss |
Wasserversorgung Neukirchen: alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.) Verbrauchsgebühr / m³: 1,89 € jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss |
Wasserversorgung Röckenricht: alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.) Verbrauchsgebühr / m³: 2,45 € jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss |
- Wasserversorgung Neukirchen: 14,0 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 2 –> mittel
- Wasserversorgung Röckenricht: 14,0 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 2 –> mittel
- Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmidtstadt-Gruppe: 14,0 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 2 –> mittel (Grasberg, Waldlust, Föderricht, Gaisheim, Mittelreinbach, Rittmannshof )
- Zweckverband zur Wasserversorgung der Bachetsfeld-Gruppe: 17,7 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 3 –> hart
Wasserversorgung in der Gemeinde Weigendorf
In der Gemeinde Weigendorf ist der Zweckverband Bachetsfeld-Gruppe für alle Ortsteile zuständig.
Versorgungsträger:
Zweckverband zur Wasserversorgung der Bachetsfeld-Gruppe
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg
Notfallnummer außerhalb der Öffnungszeiten:
09663/9130-26 (Anrufe werden zum diensthabenden Wasserwart weitergeleitet)
Zuständigkeit entsprechend der gültigen Wasserabgabesatzung sowie Beitrags- und Gebührensatzung.
Wasserversorgung Bachetsfeld-Gruppe:
alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.)
Verbrauchsgebühr / m³: 1,45 €
jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss
bis 4 m³ / h: 72,00 €
bis 10 m³ / h: 108,00 €
bis 16 m³ / h: 144,00 €
Zweckverband zur Wasserversorgung der Bachetsfeld-Gruppe: 17,7 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 3 –> hart
Die Wasserversorgungen im Überblick
- Zweckverband Bachetsfeld-Gruppe
- Zweckverband Schmidtstadt-Gruppe
- Wasserversorgung Neukirchen
- Wasserversorgung Röckenricht
Zuständigkeitsbereich
Der räumliche Wirkungsbereich und des Zweckverbandes umfasst das Gebiet der Gemeindeteile Ammerried, Ammersricht, Dollmannsberg, Fürnried, Höfling, Kutschendorf, Lichtenegg, Nonnhof, Rothsricht, Sunzendorf, Tannlohe und Wurmrausch der Gemeinde Birgland, der Gemeindeteile Bachetsfeld, Bodenhof, Frankenhof, Hackern und Schwand der Gemeinde Illschwang, der Gemeindeteile Etzelwang, Lehendorf, Lehenhammer, Neutras und Penzenhof der Gemeinde Etzelwang, der Gemeindeteile Büchelberg, Erkelsdorf, Ermhof, Fichtelbrunn, Haid, Hundheim, Oberlangenfeld, Obermainshof, Pilgramshof, Schönlind, Trondorf und Truisdorf der Gemeinde Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg, der Gemeindeteile See, Stephansricht und Untermainshof der Stadt Sulzbach-Rosenberg, das Gebiet des Gemeindeteiles Bürtel der Gemeinde Pommelsbrunn und die Gemeinde Weigendorf.
Beiträge und Gebühren
Zuständigkeitsbereich
Der Zweckverband betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung für das Gebiet der Gemeindeteile Kirchenreinbach, Rupprechtstein, Gerhardsberg, Schmidtstadt und Hauseck der Gemeinde Etzelwang; der Gemeindeteile Oberachtel, Unterachtel, Oberklausen, Unterklausen, München und Buchhof der Gemeinde Hirschbach und folgender Gemeindeteile der Gemeinde Neukirchen: Gaisheim, Waldlust, Föderricht, Grasberg, Rittmannshof und Mittelreinbach mit Ausnahme des Bereiches der Ortsabrundungssatzung Mittelreinbach vom 12.08.2003 der Gemeinde Neukirchen b. Sulzbach – Rosenberg sowie der Gemarkung Mittelreinbach mit den Flurstücksnummern 304, 304/2 sowie von der Flurstücksnummer 19 eine Teilfläche, die abgesetzt in Richtung Süden auf einer Breite von 20 m von der nördlichen Flurgrenze auf der Gesamtlänge (ca. 60 m) verläuft (insgesamt ca. 1200 m²).
Beiträge und Gebühren
Zuständigkeitsbereich
Die Gemeinde betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung für die Gemeindeteile Neukirchen, Peilstein, Steinbach, in Oberreinbach das Baugebiet Oberreinbach (nach Maßgabe des bestehenden Bebauungsplanes „Vordere Faul“) und Mittelreinbach nur für den Bereich der Ortsabrundungs-Satzung Mittelreinbach vom 12.08.2003 der Gemeinde Neukirchen b. Sulzbach – Rosenberg sowie der Gemarkung Mittelreinbach mit den Flurstücksnummern 304, 304/2 sowie von der Flurstücksnummer 19 eine Teilfläche, die abgesetzt in Richtung Süden auf einer Breite von 20 m von der nördlichen Flurgrenze auf der Gesamtlänge (ca. 60 m) verläuft (insgesamt ca. 1200 m²) und die Gemeindeteile Albersdorf, Neidstein, Tabernackel, Ziegelhütten und Etzelwang Haus Nummer 115 der Gemeinde Etzelwang.
Beiträge und Gebühren
- alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.)
- Verbrauchsgebühr / m³: 1,89 €
- jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss
bis 4 m³ / h: 30,00 €
bis 10 m³ / h: 48,00 €
bis 16 m³ / h: 60,00 €
Wasserhärte
Wasserversorgung Neukirchen: 14,0 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 2 –> mittel
Zuständigkeitsbereich
Die Gemeinde betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung Röckenricht für die Gemeindeteile Röckenricht, Fromberg, Einzelhof, Stegerhof, Blechhof, Mirtelhof, Haghof, Lockenricht, Pfeilstein und Hundsboden Haus Nr. 4 der Gemeinde Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg und der Gemeindeteile Kleinfalz, Kummerthal und Niederricht der Stadt Sulzbach-Rosenberg.
Beiträge und Gebühren
alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.)
Verbrauchsgebühr / m³: 2,45 €
jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss
bis 5 m³ / h: 30,00 €
bis 10 m³ / h: 48,00 €
über 10 m³ / h: 60,00 €
Wasserhärte
Wasserversorgung Röckenricht: 14,0° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 2 –> mittel
Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen
Telefon: 09663 / 9130-0
Fax: 09663 / 9130-30
Mail: info@vg-neukirchen.de
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 – 12.00
Dienstag:
8.00 – 12.00 + 14.00 – 16.00
Mittwoch: 8.00 – 13.30
Donnerstag: 13.00 – 18.30
Freitag: 8.00 – 12.00
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