Wasserversorgungen
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Wasserversorgung.
Die Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen ist in vier Zweckverbänden zur Wasserversorgung vertreten. Deren Zuständigkeit reicht teilweise über die Gemeindegrenzen hinaus. Welcher Versorgungsträger für Sie verantwortlich ist, hängt von Ihrem Wohnort ab.

Wasserversorgung in der Gemeinde Etzelwang
Die Wasserversorgung der Gemeinde Etzelwang wird von drei unterschiedlichen Versorgungsträgern gewährleistet. Je nach Wohnort ist entweder die Wasserversorgung Neukirchen oder die Wasserversorgung der Bachetsfeld- oder Schmidtstadt-Gruppe für Sie zuständig.
WER IST ZUSTÄNDIG?
Für die Wasserversorgung in den Orten Albersdorf, Neidstein, Tabernackel, Ziegelhütten und Etzelwang Haus Nummer 115 ist die Wasserversorgung Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg verantwortlich. Für Etzelwang – außer Hs.Nr. 115- sowie für Penzenhof, Lehendorf, Lehenhammer und Neutras ist der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bachetsfeld-Gruppe zuständig. Für die Wasserversorgung in die Etzelwanger Straßenteile mit folgenden Hausnummern: Am Hardt ab Hs.Nr. 2, 4, 4a, 5 bis 25, Zum Fichtach Hs.Nr. 1, 2, 4, 5 bis 24, Kirchengasse Hs.Nr. 7, 9, 11 und 14, Rupprechtsteiner Straße Hs.Nr. 3 sowie die ganzen Straßenzüge: Waldstraße, Höhenweg, Am Anger und Zum Schlossblick, Kirchenreinbach, Rupprechtstein, Gerhardsberg, Schmidtstadt und Hauseck ist der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmidtstadt-Gruppe zuständig.
Versorgungsträger:
Gemeinde Etzelwang
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg
Notfallnummer außerhalb der Öffnungszeiten:
09663/9130-26 (Anrufe werden zum diensthabenden Wasserwart weitergeleitet)
Zuständigkeit entsprechend der gültigen Wasserabgabesatzung sowie Beitrags- und Gebührensatzung.
Wasserversorgung Neukirchen:
alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.)
Verbrauchsgebühr / m³: 1,89 €
jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss
bis 4 m³ / h: 30,00 €
bis 10 m³ / h: 48,00 €
bis 16 m³ / h: 60,00 €
Wasserversorgung Bachetsfeld-Gruppe:
alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.)
Verbrauchsgebühr / m³: 1,45 €
jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss
bis 4 m³ / h: 72,00 €
bis 10 m³ / h: 108,00 €
bis 16 m³ / h: 144,00 €
Wasserversorgung Schmidtstadt-Gruppe:
alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.)
Verbrauchsgebühr / m³: 2,25 €
jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss
bis 4 m³ / h: 120,00 €
bis 10 m³ / h: 130,00 €
bis 16 m³ / h: 140,00 €
Hier können Sie die aktuellen Wasseranalysen als PDF herunterladen:
Periodische Wasseranalyse WV Neukirchen 21.09.2020
- Wasserversorgung Neukirchen: 14,8 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 3 –> hart
- Wasserversorgung Röckenricht: 8,6 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 2 –> mittel
- Zweckverband zur Wasserversorgung der Bachetsfeld-Gruppe: 18,8 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 3 –> hart
- Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmidtstadt-Gruppe: 18,8 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 3 –> hart

Wasserversorgung in der Gemeinde Neukirchen
Die Gemeinde betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung für die Gemeindeteile Neukirchen, Peilstein, Steinbach, in Oberreinbach das Baugebiet Oberreinbach (nach Maßgabe des bestehenden Bebauungsplanes „Vordere Faul“) und Mittelreinbach nur für den Bereich der Ortsabrundungs-Satzung Mittelreinbach vom 12.08.2003 der Gemeinde Neukirchen b. Sulzbach – Rosenberg sowie der Gemarkung Mittelreinbach mit den Flurstücksnummern 304, 304/2 sowie von der Flurstücksnummer 19 eine Teilfläche, die abgesetzt in Richtung Süden auf einer Breite von 20 m von der nördlichen Flurgrenze auf der Gesamtlänge (ca. 60 m) verläuft (insgesamt ca. 1200 m²).
Versorgungsträger:
Gemeinde Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg
Notfallnummer außerhalb der Öffnungszeiten:
09663/9130-26 (Anrufe werden zum diensthabenden Wasserwart weitergeleitet)
Zuständigkeit entsprechend der gültigen Wasserabgabesatzung sowie Beitrags- und Gebührensatzung.
Wasserversorgung Neukirchen:
alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.)
Verbrauchsgebühr / m³: 1,89 €
jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss
bis 4 m³ / h: 30,00 €
bis 10 m³ / h: 48,00 €
bis 16 m³ / h: 60,00 €
Wasserversorgung Bachetsfeld-Gruppe:
alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.)
Verbrauchsgebühr / m³: 1,45 €
jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss
bis 4 m³ / h: 72,00 €
bis 10 m³ / h: 108,00 €
bis 16 m³ / h: 144,00 €
Wasserversorgung Schmidtstadt-Gruppe:
alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.)
Verbrauchsgebühr / m³: 2,25 €
jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss
bis 4 m³ / h: 120,00 €
bis 10 m³ / h: 130,00 €
bis 16 m³ / h: 140,00 €
Hier können Sie die aktuellen Wasseranalysen als PDF herunterladen:
Periodische Wasseranalyse WV Neukirchen 21.09.2020
- Wasserversorgung Neukirchen: 14,8 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 3 –> hart
- Wasserversorgung Röckenricht: 8,6 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 2 –> mittel
- Zweckverband zur Wasserversorgung der Bachetsfeld-Gruppe: 18,8 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 3 –> hart
- Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmidtstadt-Gruppe: 18,8 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 3 –> hart

Wasserversorgung in der Gemeinde Weigendorf
In der Gemeinde Weigendorf ist der Zweckverband Bachetsfeld-Gruppe für alle Ortsteile zuständig.
Versorgungsträger:
Gemeinde Weigendorf
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg
Notfallnummer außerhalb der Öffnungszeiten:
09663/9130-26 (Anrufe werden zum diensthabenden Wasserwart weitergeleitet)
Zuständigkeit entsprechend der gültigen Wasserabgabesatzung sowie Beitrags- und Gebührensatzung.
Wasserversorgung Bachetsfeld-Gruppe:
alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.)
Verbrauchsgebühr / m³: 1,45 €
jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss
bis 4 m³ / h: 72,00 €
bis 10 m³ / h: 108,00 €
bis 16 m³ / h: 144,00 €
Hier können Sie die aktuellen Wasseranalysen als PDF herunterladen:
Zweckverband zur Wasserversorgung der Bachetsfeld-Gruppe: 18,8 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 3 –> hart
Die Wasserversorgungen im Überblick
- Wasserversorgung Neukirchen
- Zweckverband Bachetsfeld-Gruppe
- Zweckverband Schmidtstadt-Gruppe
- Wasserversorgung Röckenricht
Zuständigkeitsbereich
Die Gemeinde betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung für die Gemeindeteile Neukirchen, Peilstein, Steinbach, in Oberreinbach das Baugebiet Oberreinbach (nach Maßgabe des bestehenden Bebauungsplanes „Vordere Faul“) und Mittelreinbach nur für den Bereich der Ortsabrundungs-Satzung Mittelreinbach vom 12.08.2003 der Gemeinde Neukirchen b. Sulzbach – Rosenberg sowie der Gemarkung Mittelreinbach mit den Flurstücksnummern 304, 304/2 sowie von der Flurstücksnummer 19 eine Teilfläche, die abgesetzt in Richtung Süden auf einer Breite von 20 m von der nördlichen Flurgrenze auf der Gesamtlänge (ca. 60 m) verläuft (insgesamt ca. 1200 m²) und die Gemeindeteile Albersdorf, Neidstein, Tabernackel, Ziegelhütten und Etzelwang Haus Nummer 115 der Gemeinde Etzelwang.
Beiträge und Gebühren
- alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.)
- Verbrauchsgebühr / m³: 1,89 €
- jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss
bis 4 m³ / h: 30,00 €
bis 10 m³ / h: 48,00 €
bis 16 m³ / h: 60,00 €
Wasserhärte
Wasserversorgung Neukirchen: 14,8 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 3 –> hart
Aktuelle Wasseranalyse vom 17.03.2021 zum Download als PDF-Datei
Zuständigkeitsbereich
Der räumliche Wirkungsbereich und des Zweckverbandes umfasst das Gebiet der Gemeindeteile Ammerried, Ammersricht, Dollmannsberg, Fürnried, Höfling, Kutschendorf, Lichtenegg, Nonnhof, Rothsricht, Sunzendorf, Tannlohe und Wurmrausch der Gemeinde Birgland, der Gemeindeteile Bachetsfeld, Bodenhof, Frankenhof, Hackern und Schwand der Gemeinde Illschwang, der Gemeindeteile Etzelwang, Lehendorf, Lehenhammer, Neutras und Penzenhof der Gemeinde Etzelwang, der Gemeindeteile Büchelberg, Erkelsdorf, Ermhof, Fichtelbrunn, Haid, Hundheim, Oberlangenfeld, Obermainshof, Pilgramshof, Schönlind, Trondorf und Truisdorf der Gemeinde Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg, der Gemeindeteile See, Stephansricht und Untermainshof der Stadt Sulzbach-Rosenberg, das Gebiet des Gemeindeteiles Bürtel der Gemeinde Pommelsbrunn und die Gemeinde Weigendorf
Beiträge und Gebühren
Zuständigkeitsbereich
Der räumliche Wirkungsbereich und des Zweckverbandes umfasst das Gebiet der Gemeindeteile Kirchenreinbach, Rupprechtstein, Gerhardsberg, Schmidtstadt und Hauseck der Gemeinde Etzel-wang; der Gemeindeteile Jägersruh, Unterachtel, Oberachtel, Oberklausen, Unterklausen, München und Buchhof der Gemeinde Hirschbach und in der Gemeinde Neukirchen die Gemeindeteile Gaisheim, Waldlust, Föderricht, Grasberg, Rittmannshof, und Mittelreinbach mit Ausnahme des Bereiches der Ortsabrundungs-Satzung Mittelreinbach vom 12.08.2003 der Gemeinde Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg sowie der Gemarkung Mittelreinbach mit den Flurstücksnummern 304, 304/2 sowie von der Flurstücksnummer 19 eine Teilfläche, die abgesetzt in Richtung Süden auf einer Breite von 20 m von der nördlichen Flurgrenze auf der Gesamtlänge (ca. 60 m) verläuft (insgesamt ca. 1200 m²).
Beiträge und Gebühren
Zuständigkeitsbereich
Die Gemeinde betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung Röckenricht für die Gemeindeteile Röckenricht, Fromberg, Einzelhof, Stegerhof, Blechhof, Mirtelhof, Haghof, Lockenricht, Pfeilstein und Hundsboden Haus Nr. 4 der Gemeinde Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg und der Gemeindeteile Kleinfalz, Kummerthal und Niederricht der Stadt Sulzbach-Rosenberg.
Beiträge und Gebühren
Wasserhärte
Wasserversorgung Röckenricht: 8,6 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 2 –> mittel
Aktuelle Wasseranalyse vom 17.03.2021 zum Download als PDF-Datei
Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen
Telefon: 09663 / 9130-0
Fax: 09663 / 9130-30
Mail: info @ vg-neukirchen.de
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 – 12.00
Dienstag:
8.00 – 12.00 + 14.00 – 16.00
Mittwoch: 8.00 – 13.30
Donnerstag: 13.00 – 18.30
Freitag: 8.00 – 12.00
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