Zweckverband Schmidtstadt-Gruppe, Bekanntmachung der Haushaltssatzung

B e k a n n t m a c h u n g
der Haushaltssatzung
Die Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die Haushaltssatzung wird hiermit bekannt gemacht und tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Haushaltssatzung wird in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg, Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen, Zimmer Nr. 35, niedergelegt und zur Einsicht innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung). Dort wird auch der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 gemäß Art. 65 Abs. 3 GO vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 06.03.2023 – Az.
43-941.01.10 ihre Stellungnahme abgegeben.
Neukirchen, den 24.03.2023
Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen
Peter Achatzi
Gemeinschaftsvorsitzender
B e k a n n t m a c h u n g
der Haushaltssatzung
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bachetsfeld – Gruppe hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die Haushaltssatzung wird hiermit bekannt gemacht und tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Haushaltssatzung wird in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg, Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen, Zimmer Nr. 35, niedergelegt und zur Einsicht innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung). Dort wird auch der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 gemäß Art. 40 KommZG in Verbindung mit Art. 65 Abs. 3 GO vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.03.2023 –
Az.: 43-941.01.10 ihre Stellungnahme abgegeben.
Neukirchen, den 24.03.2023
Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen
Peter Achatzi
Gemeinschaftsvorsitzender
Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmidtstadt-Gruppe |
Öffentliche Bekanntmachung
Am Donnerstag, 30.03.23, 18:00 Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten statt.
Gremium: ZV Schmidtstadt-Gruppe
Raum: Gasthof Glöckner, Kirchenreinbach
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1. | Ortstermin der Bauwerke des Zweckverbandes |
2. | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift |
3. | Bericht zur Baumaßnahme 2022 Erneuerung Wasserleitung |
4. | Haushaltsplan 2023; Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes, der Haushaltssatzung, des Stellenplanes sowie des Investitions- und Finanzplanes 2022 – 2026 |
5. | Diskussion zu weiteren Baumaßnahmen mit Förderung nach RZWAS |
6. | Verschiedenes |
Im Anschluss an den öffentlichen Teil findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Der Sitzungstermin wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Neukirchen, den 21.03.2023
Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmidtstadt-Gruppe
Lydia Zahner
Vorsitzende