Als Willkommenskraft den schulischen Einstieg in Bayern mitgestalten: In den nächsten Wochen gilt es, den aus der Ukraine geflohenen Kindern und Jugendlichen ein gutes Ankommen zu ermöglichen. Jetzt informieren und registrieren!
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus richtet Pädagogische Willkommensgruppen ein, die ein tages- bzw. wochenstrukturierendes Angebot bilden und den Bedürfnissen der geflohenen Kinder und Jugendlichen Rechnung tragen sollen.
Die Begehung und Einstufung der Gewässer III. Ordnung im Landkreis Amberg-Sulzbach sowie der kreisfreien Stadt Amberg durch das Wasserwirtschaftsamt Weiden ist abgeschlossen. Die Ergebnisse sind in den Karten unter folgendem Link des WWA Weiden abrufbar:
Gegen die Kulisse können ab sofort Einwände vorgelegt werden. Die Einwendefrist beginnt am 11.03.2022 und endet nach 3 Wochen am 01.04.2022.
Die Einwendungen sind in schriftlicher Form per Post oder per E-Mail an die Poststelle des Wasserwirtschaftsamtes Weiden zu richten. Die Einwendungen müssen folgende Daten enthalten:
Name, Anschrift und Telefonnummer des betroffenen Grundstückseigentümers
Flurstücknummer sowie Gemarkung des betroffenen Grundstückes
Die Gewässerrandstreifenkulisse wird in endgültiger Form ab 01. Juli 2022 im Umweltatlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt bekannt gemacht und erlangt so Rechtsgültigkeit. Verstöße können dann geahndet werden!
Freistaat Bayern als Vertragspartner verspricht sichere Mieteinnahmen.
Amberg-Sulzbach. Der Russland-Ukraine-Konflikt könnte auch Auswirkungen auf den Landkreis Amberg-Sulzbach haben. Der Landkreis Amberg-Sulzbach rechnet mit Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine und erneuert seine erst kürzlich veröffentlichte Bitte an Immobilienbesitzer, Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
„Für Flüchtlinge und Asylbewerber werden im Landkreis dringend Unterkünfte gesucht“, sagt Landrat Richard Reisinger. Die Situation in der Ukraine könnte die im Landkreis ohnehin schon angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt für Flüchtlinge und Asylbewerber zusätzlich verschärfen. Mieter der Wohnungen für Flüchtlinge und Asylbewerber ist der Freistaat Bayern, der als solventer Vertragspartner zuverlässige Mieteinnahmen garantiert. Als Wohnunterkünfte können sowohl dezentrale als auch gemeinschaftliche Unterkünfte angeboten werden, so Reisinger.
Derzeit leben im Landkreis Amberg-Sulzbach rund 450 Asylbewerber und Flüchtlinge, vorwiegend aus Syrien und dem Irak, in dezentralen Wohnungen, Appartements oder Einfamilienhäusern. Circa 150 Menschen sind in Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis untergebracht. Für weitere Personen suchen die zuständigen Stellen beim Landratsamt und der Regierung der Oberpfalz dringend Wohneinheiten anzumieten.
Dabei sollten die Wohnungen oder Häuser im Idealfall vollmöbliert sein, eine Voraussetzung ist es aber nicht. Unverzichtbar ist jedoch, dass fußläufig Einkaufsmöglichkeiten und Busverbindungen vorhanden sind, sagt Landrat Richard Reisinger. Die Mietverträge werden in der Regel auf eine unbefristete Zeit abgeschlossen, in Ausnahmefällen sind auch 3-Jahres-Verträge möglich. In allen Fällen tritt der Freistaat Bayern als renommierter Vertragspartner auf.
Wer Wohnungen, Apartments oder Einfamilienhäuser für Flüchtlinge anbieten möchte, wendet sich an Georg Jobst, den Leiter des Sozialamts am Landratsamt Amberg-Sulzbach unter der Telefonnummer 09621 39-534 oder per E-Mail an sozialamt@amberg-sulzbach.de. Vermieter von Gemeinschaftsunterkünften sind bei Renate Reichel, Ansprechpartnerin für Flüchtlingsbetreuung und Integration bei der Regierung der Oberpfalz, richtig. Telefon: 0941 5680-1630, E-Mail: renate.reichel@reg-opf.bayern.de.
Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern
Neuregelung der Grundsteuer Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Wie läuft das Verfahren ab? Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine sog. Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.
Was bedeutet die Neuregelung für Sie? Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst: Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert. Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.
Was ist zu tun? Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 30. April 2023 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab sofort im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de oder ab dem 01.07.2022in Ihrem Finanzamt bzw. Gemeinde. Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.
Sie sind steuerlich beraten? Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen.
Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern? Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern. Informationen stehen unter www.grundsteuerreform.de zur Verfügung.
Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung? Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar: 089 – 30 70 00 77
In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.
Die Steuererklärung kann auch auf Papier eingereicht werden:
Alternativ stehen ab dem 1. Juli 2022 die bayerischen Formulare in einer grünen Variante zum handschriftlichen Ausfüllen in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zur Verfügung
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