Als Willkommenskraft den schulischen Einstieg in Bayern mitgestalten: In den nächsten Wochen gilt es, den aus der Ukraine geflohenen Kindern und Jugendlichen ein gutes Ankommen zu ermöglichen. Jetzt informieren und registrieren!
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus richtet Pädagogische Willkommensgruppen ein, die ein tages- bzw. wochenstrukturierendes Angebot bilden und den Bedürfnissen der geflohenen Kinder und Jugendlichen Rechnung tragen sollen.
Die Begehung und Einstufung der Gewässer III. Ordnung im Landkreis Amberg-Sulzbach sowie der kreisfreien Stadt Amberg durch das Wasserwirtschaftsamt Weiden ist abgeschlossen. Die Ergebnisse sind in den Karten unter folgendem Link des WWA Weiden abrufbar:
Gegen die Kulisse können ab sofort Einwände vorgelegt werden. Die Einwendefrist beginnt am 11.03.2022 und endet nach 3 Wochen am 01.04.2022.
Die Einwendungen sind in schriftlicher Form per Post oder per E-Mail an die Poststelle des Wasserwirtschaftsamtes Weiden zu richten. Die Einwendungen müssen folgende Daten enthalten:
Name, Anschrift und Telefonnummer des betroffenen Grundstückseigentümers
Flurstücknummer sowie Gemarkung des betroffenen Grundstückes
Die Gewässerrandstreifenkulisse wird in endgültiger Form ab 01. Juli 2022 im Umweltatlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt bekannt gemacht und erlangt so Rechtsgültigkeit. Verstöße können dann geahndet werden!
Die Gemeinde Hartenstein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für eine
„Interkommunale Archivverwaltung“ einen
Archivar (m/w/d)
Die „Interkommunale Archivverwaltung“ hat das Ziel, in den Kommunen Betzenstein, Etzelwang, Hartenstein, Hirschbach, Königstein, Neukirchen, Plech, Velden und Weigendorf bei der Erfüllung der verschiedenen mit dem gesetzlichen Archivierungsauftrag verbundenen Aufgaben insbesondere durch die Zurverfügungstellung von geeignetem Fachpersonal zu unterstützen. Als Projektträger fungiert die Gemeinde Hartenstein, organisatorisch unterstützt durch den AG FrankenPfalz e.V.
Aufgabenschwerpunkte:
EDV-gestützte Erschließung alter Archivbestände und fachtechnische Maßnahmen zur Erhaltung der Überlieferungen
Bewertung, Übernahme und EDV-gestützte Erschließung von analogen und digitalen Unterlagen aus den Kommunalverwaltungen sowie von Sammlungsgut und Nachlässen
Beratung und Betreuung der Archivbenutzer/innen, Ausheben und Reponieren der Archivalien
Bearbeitung von schriftlichen und mündlichen Anfragen
Beratung und Unterstützung der Mitgliedsgemeinden in allen archivfachlichen Fragen
Mitwirkung an der Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts für die digitale Langzeitarchivierung
Anforderungen:
abgeschlossenes Hochschulstudium der Kulturwissenschaften oder der (Kunst-)Geschichte mit Berufserfahrung in einem Archiv bzw. Laufbahnbefähigung für die 3. Qualifizierungsebene, Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Archivwesen (ehem. gehobener Dienst) oder vergleichbare Qualifikation
Sichere Anwendung der archivischen Bewertungs- und Erschließungsgrundsätze und der Rechtsvorschriften (Archivrecht, Urheberrecht)
Gute Kenntnisse im Lesen von Schreibschriften des 18. bis 20. Jahrhunderts
Fundierte EDV-Kenntnisse zur Erschließung von Archivgut
Fähigkeit zum strukturierten, gewissenhaften, zuverlässigen und selbstständigen Arbeiten
Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Flexibilität, Kommunikations- und Teamfähigkeit
Verhandlungs- und Organisationsgeschick
Solide Kenntnisse der bayerischen Landes- und der Regionalgeschichte
Bereitschaft zur engen fachlichen Kooperation mit der staatlichen Archivverwaltung
Bereitschaft zum Einsatz an verschiedenen Archivstandorten
Bereitschaft an Fortbildungen teilzunehmen
Führerschein Klasse B mit Bereitschaft, den eigenen PKW für Dienstfahrten gegen Kostenerstattung einzusetzen
Für Auskünfte zum Aufgabengebiet steht der Erste Bürgermeister der Gemeinde Hartenstein, Hannes Loos, zur Verfügung (Tel. 09152 9269-00 oder bgm-loos@hartenstein-mfr.de).
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen
per E-Mail (eine pdf-Datei) oder postalisch an:
Gemeinde Hartenstein
Herrn Ersten Bürgermeister Hannes Loos
Höflaser Straße 1
91235 Hartenstein
Bewerbungsfrist: Freitag, 29.04.2022
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt. Wir bitten daher um Zusendung von Kopien. Wenn Sie dennoch eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie uns bitte einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag bei. Bewerbungsmappen sind nicht erforderlich.
Eingangsbestätigungen werden nur per E-Mail verschickt. Der Schutz der personenbezogenen Daten von Bewerberinnen und Bewerbern hat für uns höchste Priorität. Die uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten zu Ihrer Person werden ausschließlich im Rahmen des Auswahlverfahrens verwendet. Eine weitere Nutzung personenbezogener Daten für andere Zwecke erfolgt nicht. Ihre Bewerbung wird bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens intern gespeichert/aufbewahrt und danach gelöscht/vernichtet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Das Projekt wird mit Zuwendungen nach der Richtlinie des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit vom 03.12.2018 gefördert.
Freistaat Bayern als Vertragspartner verspricht sichere Mieteinnahmen.
Amberg-Sulzbach. Der Russland-Ukraine-Konflikt könnte auch Auswirkungen auf den Landkreis Amberg-Sulzbach haben. Der Landkreis Amberg-Sulzbach rechnet mit Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine und erneuert seine erst kürzlich veröffentlichte Bitte an Immobilienbesitzer, Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
„Für Flüchtlinge und Asylbewerber werden im Landkreis dringend Unterkünfte gesucht“, sagt Landrat Richard Reisinger. Die Situation in der Ukraine könnte die im Landkreis ohnehin schon angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt für Flüchtlinge und Asylbewerber zusätzlich verschärfen. Mieter der Wohnungen für Flüchtlinge und Asylbewerber ist der Freistaat Bayern, der als solventer Vertragspartner zuverlässige Mieteinnahmen garantiert. Als Wohnunterkünfte können sowohl dezentrale als auch gemeinschaftliche Unterkünfte angeboten werden, so Reisinger.
Derzeit leben im Landkreis Amberg-Sulzbach rund 450 Asylbewerber und Flüchtlinge, vorwiegend aus Syrien und dem Irak, in dezentralen Wohnungen, Appartements oder Einfamilienhäusern. Circa 150 Menschen sind in Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis untergebracht. Für weitere Personen suchen die zuständigen Stellen beim Landratsamt und der Regierung der Oberpfalz dringend Wohneinheiten anzumieten.
Dabei sollten die Wohnungen oder Häuser im Idealfall vollmöbliert sein, eine Voraussetzung ist es aber nicht. Unverzichtbar ist jedoch, dass fußläufig Einkaufsmöglichkeiten und Busverbindungen vorhanden sind, sagt Landrat Richard Reisinger. Die Mietverträge werden in der Regel auf eine unbefristete Zeit abgeschlossen, in Ausnahmefällen sind auch 3-Jahres-Verträge möglich. In allen Fällen tritt der Freistaat Bayern als renommierter Vertragspartner auf.
Wer Wohnungen, Apartments oder Einfamilienhäuser für Flüchtlinge anbieten möchte, wendet sich an Georg Jobst, den Leiter des Sozialamts am Landratsamt Amberg-Sulzbach unter der Telefonnummer 09621 39-534 oder per E-Mail an sozialamt@amberg-sulzbach.de. Vermieter von Gemeinschaftsunterkünften sind bei Renate Reichel, Ansprechpartnerin für Flüchtlingsbetreuung und Integration bei der Regierung der Oberpfalz, richtig. Telefon: 0941 5680-1630, E-Mail: renate.reichel@reg-opf.bayern.de.
Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern
Neuregelung der Grundsteuer Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Wie läuft das Verfahren ab? Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine sog. Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.
Was bedeutet die Neuregelung für Sie? Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst: Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert. Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.
Was ist zu tun? Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de oder in Ihrem Finanzamt. Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.
Sie sind steuerlich beraten? Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen.
Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern? Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern. Informationen stehen unter www.grundsteuerreform.de zur Verfügung.
Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung? Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar: 089 – 30 70 00 77
In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.
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