An-, Ab- und Ummeldung von Einwohnern

Bei der Meldepflicht handelt es sich um die Verpflichtung eines jeden Einwohners, der zuständigen Meldebehörde

  • seinen Zuzug (=Anmeldung),

  • seinen Umzug innerhalb des Gemeindegebiets (=Ummeldung) oder ggf.

  • seinen Wegzug aus dem Gemeindegebiet (=Abmeldung) mitzuteilen.

Für das Ummelden brauchen Sie diverse Unterlagen.
Sie brauchen:

  • einen Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis, Reise- oder Nationalpass),

  • das Anmeldeformular für den Wohnungswechsel, das Sie beim zuständigen Amt bekommen, 

  • und die Vermieterbescheinigung

Letztere bestätigt, dass Sie Ihre neue Wohnung tatsächlich bezogen haben. Laut Paragraf 19 des Bundesmeldegesetzes ist Ihr Vermieter verpflichtet, Ihnen besagte Bescheinigung auszustellen.

Bei Fragen rund um dieses Thema hilft Ihnen gerne Ihre Gemeinde weiter.

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Am Rathaus 1
92259 Neukirchen

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Telefon: 09663 / 9130 – 16

E-Mail

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