An-, Ab- und Ummeldung von Einwohnern
Bei der Meldepflicht handelt es sich um die Verpflichtung eines jeden Einwohners, der zuständigen Meldebehörde
Für das Ummelden brauchen Sie diverse Unterlagen.
Letztere bestätigt, dass Sie Ihre neue Wohnung tatsächlich bezogen haben. Laut Paragraf 19 des Bundesmeldegesetzes ist Ihr Vermieter verpflichtet, Ihnen besagte Bescheinigung auszustellen.
Bei Fragen rund um dieses Thema hilft Ihnen gerne Ihre Gemeinde weiter. |
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Zimmer 16
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen
Telefon
Telefon: 09663 / 9130 – 16
info(at)vg-neukirchen.de
Sprechzeiten
siehe Fußzeile
Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen
Telefon: 09663 / 9130-0
Fax: 09663 / 9130-30
Mail: info@vg-neukirchen.de
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Montag: 8.00 – 12.00
Dienstag:
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