Beratungs- und Informationsstunden der Sozialverwaltung des Bezirks Oberpfalz

B e k a n n t m a c h u n g
der Haushaltssatzung
Der Schulverband Neukirchen-Etzelwang hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Die Haushaltssatzung wird hiermit bekannt gemacht und tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Die Haushaltssatzung wird in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg, Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen, Zimmer Nr. 35, niedergelegt und zur Einsicht innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung). Dort wird auch der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 gemäß Art. 65 Abs. 3 GO vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
Das Landratsamt Amberg –Sulzbach hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.02.2022 – Az.:
43-941.01 ihre Stellungnahme abgegeben.
Neukirchen, den 18.03.2022
Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen
Peter Achatzi
Gemeinschaftsvorsitzender
B e k a n n t m a c h u n g
der Haushaltssatzung
Die Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Die Haushaltssatzung wird hiermit bekannt gemacht und tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Die Haushaltssatzung wird in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg, Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen, Zimmer Nr. 35, niedergelegt und zur Einsicht innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung). Dort wird auch der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Art. 65 Abs. 3 GO vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.03.2022 – Az.
43-941.01 ihre Stellungnahme abgegeben.
Neukirchen, den 18.03.2022
Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen
Peter Achatzi
Gemeinschaftsvorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung
Am Donnerstag, 17.02.22, 18:00 Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten statt.
Gremium: Gemeinschaftsversammlung
Raum: Rathaus Neukirchen
Für diese Sitzung gilt die 3G-Regel!
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1. | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 29.04.2021 |
2. | Bestellung von Frau Natalie Bär zur Standesbeamtin |
3. | Bestellung einer stellvertretenden Standesamtsleiterin |
4. | Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2020 |
5. | Haushaltsplan 2022; Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2022, des Stellenplanes 2022 sowie des Investitions- und Finanzplanes 2021 – 2025 |
6. | Verschiedenes |
Im Anschluss an den öffentlichen Teil findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Der Sitzungstermin wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Neukirchen, den 09.02.2022
VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
Peter Achatzi
Gemeinschaftsvorsitzender