Hundesteuer 2023

Bekanntmachung

 

Hundesteuer 2023

Die Hundesteuer beträgt für das Jahr 2023 in den Mitgliedsgemeinden Etzelwang, Neukirchen und Weigendorf

für den ersten Hund                                                50,– €

für den zweiten Hund                                             75,– €

für jeden weiteren Hund                                       100,– €

für jeden Kampfhund                                           500,– €.

Gegenüber dem Kalenderjahr 2022 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2023 entsprechend der Hundesteuersatzung vom 22.12.2021 verzichtet wird.

Für alle Steuerpflichtigen, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt veranlagten Höhe fällig zum 01. April 2023 festgesetzt.

Solange keine Änderung eintritt, erhalten Sie künftig keinen neuen Bescheid und die Hundesteuer ist unaufgefordert zum 01. April eines jeden Jahres zu bezahlen.

Bei Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandats wird die Hundesteuer jedes Jahr zum 01. April von Ihrem Konto abgebucht.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfest-setzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde angefochten werden.

Ausgehängt: 22. März 2023                        Neukirchen, den 20.03.2023

                                                                  gez. P. Achatzi, VG-Vorsitzender