Zweckverband zur Wasserversorgungder Schmidtstadt-Gruppe
Öffentliche Bekanntmachung
Am Donnerstag, 30.03.23, 18:00Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten statt.
Gremium: ZV Schmidtstadt-Gruppe
Raum: Gasthof Glöckner, Kirchenreinbach
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1.
Ortstermin der Bauwerke des Zweckverbandes
2.
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
3.
Bericht zur Baumaßnahme 2022 Erneuerung Wasserleitung
4.
Haushaltsplan 2023; Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes, der Haushaltssatzung, des Stellenplanes sowie des Investitions- und Finanzplanes 2022 – 2026
5.
Diskussion zu weiteren Baumaßnahmen mit Förderung nach RZWAS
6.
Verschiedenes
Im Anschluss an den öffentlichen Teil findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Der Sitzungstermin wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Neukirchen, den 21.03.2023
Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmidtstadt-Gruppe
Die Hundesteuer beträgt für das Jahr 2023 in den Mitgliedsgemeinden Etzelwang, Neukirchen und Weigendorf
für den ersten Hund 50,– €
für den zweiten Hund 75,– €
für jeden weiteren Hund 100,– €
für jeden Kampfhund 500,– €.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2022 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2023 entsprechend der Hundesteuersatzung vom 22.12.2021 verzichtet wird.
Für alle Steuerpflichtigen, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt veranlagten Höhe fällig zum 01. April 2023 festgesetzt.
Solange keine Änderung eintritt, erhalten Sie künftig keinen neuen Bescheid und die Hundesteuer ist unaufgefordert zum 01. April eines jeden Jahres zu bezahlen.
Bei Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandats wird die Hundesteuer jedes Jahr zum 01. April von Ihrem Konto abgebucht.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfest-setzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde angefochten werden.
Ausgehängt: 22. März 2023 Neukirchen, den 20.03.2023
Am Freitag, 10.02.23, 08:45Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten statt.
Gremium: Schulverband Neukirchen-Etzelwang
Raum: Rathaus Neukirchen
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1.
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften
2.
Eilentscheidung zur Stromversorgung für die gemeindeeigenen Verbrauchsstellen
3.
Haushaltsplan 2023; Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung, des Stellenplans 2023 sowie des Investitions- und Finanzplans 2022 – 2026
4.
Stellungnahme der Verwaltung zur örtlichen Rechnungsprüfung 2020
5.
Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2020
6.
Entlastung des 1. Vorsitzenden für das Haushaltsjahr 2020
7.
Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2021
8.
Verschiedenes
Im Anschluss an den öffentlichen Teil findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Der Sitzungstermin wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
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