Abwasserentsorgung

Die Abwasserentsorgung ist nach dem Bayerischen Wassergesetz eine Pflichtaufgabe der
Gemeinden und Städte und wird von ihnen im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen.
Die Gemeinden und Städte (ggf. kommunale Abwasserzweckverbände) bauen und betreiben dazu Kanalnetze (zur Abwassersammlung und -ableitung) und Kläranlagen (zur Abwasserbehandlung).

Haben Sie Fragen zur Abwasserbeseitigung (Kanalanschlussmöglichkeiten, Anschluss- und Benutzungszwang, Höhe der Beiträge und Gebühren, Abwasserreinigung, Ablaufwerte der Kläranlage etc.), so wenden Sie sich am besten zunächst an Ihre Gemeinde.

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Bauverwaltung
Zimmer 30
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen

Telefon

Telefon: 09663 / 9130 – 17

E-Mail

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